Präambel
Die Hochschulgruppe „CampusGrün Freie Universität Berlin“, im Folgenden abgekürzt mit “CampusGrün FU Berlin”, ist eine hochschulpolitische Vereinigung von Mitgliedern der Freien Universität Berlin. Ziel der Gruppe ist es, die Interessen der Studierenden zu repräsentieren, zur politischen Willensbildung beizutragen und für freiheitlich demokratische Grundwerte einzutreten. Grundlegend für die Arbeit von CampusGrün FU Berlin sind die Werte Ökologie, Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, intersektionaler Queerfeminismus und Inklusion. CampusGrün FU Berlin versteht sich als emanzipatorisch, basisdemokratisch und antifaschistisch und verpflichtet sich der Stärkung von marginalisierten Gruppen und Personen.
§ 1 Name, Sitz, Zweck und Aufgabe
(1) Die Gruppe trägt den Namen “CampusGrün Freie Universität Berlin”. Die Gruppe arbeitet und wirkt an der Freien Universität Berlin (FU Berlin).
(2) CampusGrün FU Berlin steht den Grundwerten der Partei Bündnis90/Die Grünen sowie der Jugendorganisation Grüne Jugend nahe. CampusGrün FU Berlin ist nicht an Parteiinteressen gebunden und politisch sowie organisatorisch unabhängig.
(3) Zweck der Gruppe ist die aktive Gestaltung des Hochschullebens, sowohl außerhalb als auch innerhalb der hochschulpolitischen Institutionen. Mit letzteren sind insbesondere das Studierendenparlament (StuPa) und der Akademische Senat (AS) gemeint.
(4) Um die oben genannten Ziele zu erfüllen, arbeitet CampusGrün FU Berlin mit hochschulexternen Akteur*innen zusammen und strebt die Zusammenarbeit mit anderen grünen Hochschulgruppen des Bundesverbandes CampusGrün an, wie auch sich aktiv in den Verband einzubringen.
§ 2 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder von CampusGrün FU Berlin können grundsätzlich alle Mitglieder der FU Berlin werden, die sich mit den in der Präambel verankerten Grundwerten von CampusGrün FU Berlin identifizieren und die Verbreitung dieser an der Universität unterstützen wollen.
(2) Die Mitgliedschaft bei CampusGrün FU Berlin kommt durch einen formlosen, schriftlichen oder mündlichen Antrag bei einem Mitglied des KoKreises zustande. Eine Mitgliederliste ist vom KoKreis oder einem dazu bestimmten Mitglied von CampusGrün FU Berlin zu führen. Persönliche Daten sind entsprechend der geltenden rechtlichen Vorschriften zu behandeln und dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit der Arbeit der Hochschulgruppe verwendet werden.
(3) Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Plenen und Mitgliederversammlungen (MV) teilzunehmen. Jedem Mitglied steht hier das Rede- und Antragsrecht zu.
(4) Mitglieder haben die Pflicht, mit internen Informationen vertraulich umzugehen und den Koordinationskreis über das Ausscheiden aus dem Studierendenkontext gemäß Abs. (1) zu informieren.
(5) Jedes Mitglied hat das Recht, aktiv und passiv an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Bestimmungen dieser Satzung teilzunehmen.
(6) Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Ausscheiden aus dem Studierendenkontext gemäß Abs. 1, Ausschluss nach Abs. 7 oder Tod.
(7) Schwerwiegende Verstöße gegen die Satzung, sowie Auftreten oder Verhalten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind mit der Mitgliedschaft bei CampusGrün FU Berlin unvereinbar und können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zum Ausschluss führen. Mitglieder faschistischer, rechtsradikaler oder antidemokratischer Organisationen oder deren Sympathisant*innen sind von der Mitgliedschaft ausgeschlossen.
§ 3 Gremien
(1) Es gibt drei ständige Gremien von CampusGrün FU Berlin:
- die Mitgliederversammlung (MV, §4)
- das Aktiventreffen (§5)
- der Koordinationskreis (KoKreis, §6)
(2) Nicht-ständige Arbeitsgruppen (AGs) können sowohl von der MV als auch dem Aktiventreffen einberufen werden.
§ 4 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung (MV) ist das oberste Gremium von CampusGrün FU Berlin.
(2) Ordentliche Sitzungen der MV finden zu Beginn jedes Semesters, innerhalb von 28 Tagen nach Beginn der Vorlesungszeit der FU Berlin statt. Über den genauen Termin entscheidet das erste Aktiventreffen des Semesters. Dabei muss eine Frist von mindestens zehn Tagen gewahrt werden.
(3) Außerplanmäßige Sitzungen der MV können sowohl vom KoKreis, dem Aktiventreffen sowie der MV selbst einberufen werden. Dabei muss eine Frist von mindestens zehn Tagen gewahrt werden.
(4) Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder von CampusGrün FU Berlin. Digitale Fernabstimmungen sind möglich.
(5) Sollten innerhalb von 14 Tagen nach einer MV mehr Mitglieder, die nicht an der MV teilgenommen haben und zum Zeitpunkt der Sitzung bereits Mitglied waren, als Mitglieder, die teilgenommen haben, schriftlich ihren Widerspruch zur gesamten Sitzung der MV oder einzelnen Beschlüssen beim KoKreis erklären, sind diese ungültig.
(6) Die MV entscheidet über Grundsatzfragen, die Satzung (gemäß §12), sowie Wahlen (insbesondere KoKreis, Listenaufstellungen und Delegierte). Daneben verfügt sie über alle Kompetenzen des Aktiventreffens.
(7) Für die Tagesordnung sowie den Sitzungsablauf gilt §9.
(8) Aus der Mitte der MV wird gemäß § 6 der KoKreis gewählt. Dies muss auf jeder ordentlichen Sitzung (gemäß Abs. 2) geschehen. Die MV kann KoKreis-Mitglieder gemäß § 6 Abs. 5 des Amtes entheben.
(9) Beschlüsse, die nicht die Satzung, Wahlen oder die Tagesordnung betreffen, werden als Antrag bezeichnet. Anträge können die gesamte Arbeit von CampusGrün FU Berlin betreffen.
(10) Die MV kann Beschlüsse des Aktiventreffens sowie des KoKreises für ungültig erklären. Bei widersprüchlichen Beschlüssen gilt der Beschluss der MV.
(11) Sollte CampusGrün FU Berlin über ein Budget verfügen, entscheidet die MV über dessen Verwendung. Dabei können Mittel zur flexiblen Verwendung an KoKreis, Aktiventreffen oder AGs übergeben werden.
§ 5 Aktiventreffen
(1) Das Aktiventreffen ist eine regelmäßig stattfindende, offene Veranstaltung, die über inhaltliche und organisatorische Fragen des Tagesgeschäftes von CampusGrün FU Berlin entscheidet und diese koordiniert. Darüber hinaus dient es als Forum für den Austausch über hochschulpolitische Themen und Themen, welche die Studierenden der FU Berlin betreffen und bewegen.
(2) Das Aktiventreffen kann grundsätzlich von allen Interessierten besucht werden. Eine geschlossene Sitzung (nur für Mitglieder) kann jedoch beschlossen werden.
(3) Zu Beginn eines neuen Semesters legt das Aktiventreffen einen regelmäßigen Termin für seine Sitzungen fest. Der Termin kann vom Aktiventreffen jederzeit geändert werden.
(4) Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder.
(5) Für die Tagesordnung sowie den Sitzungsablauf gilt §9.
(6) Es kann den KoKreis zum Handeln auffordern bzw. dazu, bestimmtes Handeln zu unterlassen. Der KoKreis hat diesen Beschlüssen zu folgen, sofern diese mit der Präambel und dem Gesetz vereinbar sind.
(7) Das Aktiventreffen kann die Gründung und Auflösung von AGs beschließen.
§ 6 Koordinationskreis (KoKreis)
(1) Der Koordinationskreis (KoKreis) ist für die Organisation des Tagesgeschäfts von CampusGrün FU Berlin und die inhaltliche Ausgestaltung der MVen verantwortlich. Außerdem repräsentiert der KoKreis CampusGrün FU Berlin nach Außen und fungiert als Anlaufstelle für Mitglieder sowie externe Personen, Institutionen und Vereinigungen. Dies gilt insbesondere für den Kontakt zu anderen Hochschulgruppen der FU Berlin, grünen Hochschulgruppen anderer Universitäten, zum Bundesverband CampusGrün sowie zur Grünen Jugend und zu Bündnis 90/Die Grünen.
(2) Der Koordinationskreis setzt sich zusammen aus mindestens zwei, maximal vier gleichberechtigten Sprecher*innen. Der KoKreis ist zu mindestens 50 Prozent mit FINT*-Personen besetzt. Sollten sich auch nach dem FINT*-Forum, gemäß §11 (11), kein*e FINT*-Bewerber*in für den KoKreis finden, so darf das FINT*-Forum darüber abstimmen, ob und wie viel cis-männliche Personen alleine den KoKreis bilden.
(3) Die Mitglieder des KoKreises werden einzeln von der MV mit absoluter Mehrheit gewählt. Dabei gilt das Wahlstatut (§ 10) Sollte sich nur eine FINT*-Person finden, welche das Amt übernehmen möchte, so wird auch nur ein weiterer offener Platz gewählt
(4) Die Amtszeit einer Sprecher*innenbeträgt ein Semester. Sie endet mit der nächsten ordentlichen MV gemäß §4 Abs. 2, kann jedoch jederzeit selbstständig durch Rücktritt beendet werden. Dieser muss dem verbleibenden KoKreis sofort und dem Aktiventreffen auf der nächsten Sitzung mitgeteilt werden.
(5) Mit einer Zweidrittelmehrheit kann die MV den gesamten KoKreis oder einzelne KoKreis- Sprecher*innen des Amtes entheben. Eine Nachwahl kann direkt in derselben MV erfolgen.
(6) Bei vorzeitigem Ausscheiden einer*eines Sprecher*in (Rücktritt oder Enthebung) muss spätestens nach 28 Tagen eine Person nachgewählt werden. Sollte kein Termin dafür festgelegt werden, findet 28 Tage nach dem Bekanntwerden des Ausscheidens automatisch eine weitere MV statt. Die ausscheidende*n Sprecher*innen bleiben bis zur Nachwahl kommissarisch im Amt.
(7) Die Wiederwahl einzelner Sprecher*innen ist für bis zu drei Amtszeiten möglich. Wiederwahlen über eine dritte Amtszeit hinaus bedürfen einer Bestätigung durch die MV mit einer Zweidrittelmehrheit.
(8) Der KoKreis entscheidet über den eigenen Arbeitsmodus intern. Sitzungen des KoKreises sind grundsätzlich für alle Mitglieder offen.
(9) Der KoKreis ist zuständig für die Koordinierung von Sitzungen des Aktiventreffens sowie der Vorbereitung und Koordinierung der MV.
§ 7 Arbeitsgruppen (AGs)
(1) Arbeitsgruppen arbeiten intensiv an spezifischen Themen oder Projekten. Die Teilnahme an AG-Sitzungen steht allen Mitgliedern offen. Über Sitzungsturnus, Arbeitsmodus u.Ä. entscheidet die jeweilige AG intern. Bei Bedarf können Sprecher*innen gewählt werden, die die Arbeit der AG koordinieren/im Aktiventreffen repräsentieren. AGs präsentieren regelmäßig den aktuellen Arbeitstand beim Aktiventreffen.
§ 8 Delegierte
(1) CampusGrün FU Berlin stellt Listen für die Wahlen zum Studierendenparlament (StuPa) sowie des Akademischen Senats (AS) der FU Berlin auf. Außerdem entsendet CampusGrün FU Berlin Delegierte zur Mitgliederversammlung des Bundesverbands CampusGrün gemäß dessen Satzung.
(2) Jede*r kann für einen Listenplatz oder als Delegierte*r kandidieren. Diese werden gemäß §4 Abs. 6 von der MV per Wahl vergeben. Dabei gilt das Wahlstatut (§ 10).
(3) Mit einem entsprechenden Beschluss der MV können Listen gemeinsam mit anderen Hochschulgruppen der FU Berlin aufgestellt werden, solange keine der beteiligten Gruppen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstößt oder diese ablehnt.
(4) Weitere Angelegenheiten bezüglich des StuPas sowie des AS regeln sich durch die Satzung der Studierendenschaft der FU Berlin, die Teilgrundordnung der FU Berlin und das Berliner Hochschulgesetz.
§ 9 Sitzungsablauf (Aktiventreffen und MV)
(1) Der KoKreis organisiert vor jedem Aktiventreffen sowie jeder MV die Vergabe der Sitzungsleitung an mindestens eine Person, kann sie jedoch auch selbst übernehmen. Mitglieder können sich hierfür vorab oder am Anfang der Sitzung freiwillig melden. Sollte es mehrere Personen geben, die die Sitzungsleitung übernehmen wollen oder es Unklarheiten diesbezüglich geben, kommt es zur Abstimmung. Die Sitzungsleitung kann im Verlauf der Sitzung mit einer Zweidrittelmehrheit abgesetzt werden. Daraufhin wird sofort eine neue Sitzungsleitung bestimmt.
(2) Die Sitzungsleitung sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Sitzung, sie moderiert, kann dazu anregen, „auf den Punkt zu kommen“ und leitet Abstimmungen. Im Rahmen dieser Tätigkeit können sich Mitglieder der Sitzungsleitung jederzeit zu Wort melden, unabhängig von der zu dem Zeitpunkt gültigen Quotierung. Sie kann zudem vorschlagen, Personen, die den Fortgang der Sitzung erheblich und auf Dauer stören, von der Sitzung auszuschließen. Darüber wird mit Zweidrittelmehrheit entschieden.
(3) Zu Beginn jeder Sitzung wird eine*r oder mehrere Schriftführer*innen bestimmt. Das Protokoll dient der Verschriftlichung der wichtigsten besprochenen Punkte, nicht der exakten Dokumentation der Sitzung. Das Protokoll wird nach Fertigstellung von der Protokollführung öffentlich gemacht und zu Beginn der nächsten Sitzung bestätigt.
(4) Der KoKreis übergibt einen Vorschlag für die Tagesordnung (TO) an die Sitzungsleitung. Diesen ergänzt sie um weitere Vorschläge für Tagesordnungspunkte (TOP), die jedes Mitglied im Vorfeld anmelden kann. Nach der Bestimmung der Schriftführer*innen stellt die Sitzungsleitung den Vorschlag vor und nimmt weitere TOP-Wünsche an. Daraufhin wird über die TO abgestimmt. Während der Sitzung können zur Ergänzung oder Änderung jederzeit Tagesordnungsanträge gestellt werden. Dabei können auch TOP auf die nächste Sitzung vertagt werden.
(5) Es wird unterschieden zwischen Wahlen und Abstimmungen. Wahl meint die demokratische Bestimmung einer Person für ein Amt (ausgenommen Sitzungsleitung und Schriftführung), einen Listenplatz oder als Delegierte*r. Abstimmungen betreffen alle weiteren Entscheidungen (Tagesordnung, Anträge, Satzungsänderung etc.).
(6) Abstimmungen werden mit einfacher Mehrheit entschieden, außer es ist an entsprechender Stelle explizit anders festgelegt. Sie werden offen durchgeführt. Auf Antrag eines anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedes wird eine Abstimmung geheim durchgeführt.
(7) Für Wahlen gilt das Wahlstatut (§ 10).
(8) Bei voriger Ankündigung können Sitzungen auch vollständig digital stattfinden. Geheime Wahlen sind in einem dafür angemessenen Medium durchzuführen.
§ 10 Wahlstatut
(1) Wahlen werden bei einer Mitgliederversammlung (MV) nach §4 durchgeführt, wahlberechtigt sind alle Mitglieder der MV.
(2) Vor der Durchführung einer Wahl wird aus der Mitte der MV ein Wahlpräsidium bestehend aus mindestens zwei, jedoch maximal drei gleichberechtigten Mitgliedern gewählt, das die Leitung und Durchführung des Wahlprozesses übernimmt, die Stimmen auszählt und das Ergebnis bekannt gibt. Im Rahmen dieser Tätigkeit können sich Mitglieder des Wahlpräsidiums jederzeit zu Wort melden, unabhängig von der zu dem Zeitpunkt gültigen Quotierung. Das Wahlpräsidium muss mindestens zur Hälfte mit FINT*- Personen besetzt werden.
(3) Wahlen sind geheim und frei. Eine Stimme gilt als gültig, wenn der Wille des*der Wahlberechtigten erkennbar ist. Eine Übertragung des Stimmrechts an andere Personen ist nicht möglich. Digitale Fernabstimmungen sind möglich.
(4) Alle Wahlberechtigten haben die Anzahl an Stimmen, wie Plätze zu besetzen sind. Das Kumulieren von Stimmen auf eine einzige Person ist nicht zulässig.
(5) Für einen Wahlsieg wird die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen benötigt. Erhält kein*e Kandidat*in die erforderliche Mehrheit, wird eine Stichwahl unter den beiden Kandidat*innen mit den meisten Stimmen durchgeführt. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
(6) Quotierung: Alle Wahllisten, über die CampusGrün FU Berlin entscheidet, sind geschlechterparitätisch zu besetzen. Alle Plätze sind abwechselnd offen und für FINT*-Personen beschränkt. Auch bei Ämterwahlen soll das Gleichgewicht der Geschlechter gewahrt werden. Steht nur ein Platz zur Wahl, ist dieser abwechselnd ein FINT* und ein offener Platz. Des Weiteren bemüht sich CampusGrün FU Berlin, Kandidaturen von Menschen mit Antisemitismus- und/oder Rassismuserfahrungen (MARE) sowie Personen, deren Eltern nicht Akademiker*innen sind, aktiv zu unterstützen.
§ 11 Diskriminierungsfreie Sprache und Redelisten
(1) CampusGrün FU Berlin verpflichtet sich zur Verwendung einer diskriminierungsfreien und inklusiven Sprache.
(2) Redelisten sind quotiert zu führen. Bei der “weichen Quotierung” wird mindestens jeder zweite Redebeitrag von einer FINT* gehalten. Sollten keine Redebeiträge von FINT*-Personen mehr vorliegen, können mehrere cis-Männer nacheinander sprechen. Sobald sich eine FINT*-Person meldet, wird sie jedoch auf der Redeliste nach vorne gezogen und darf als nächstes sprechen.
(3) Jede Person kann jederzeit eine „harte Quotierung“ beantragen. Darüber stimmen alle anwesenden FINT*-Personen ab. Ist eine Redeliste „hart-quotiert“, wird ausnahmslos mindestens jeder zweite Redebeitrag von einer FINT* gehalten. Falls sich keine FINT*-Person mehr meldet, können diese darüber abstimmen, ob noch weitere Redebeiträge von cis-Männern zugelassen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Redeliste geschlossen und die Diskussion ist beendet.
(4) Auf Mitgliederversammlungen wird eine “hart-quotierte” Redeliste geführt, da dort besonders wichtigen Entscheidungen getroffen und Wahlen abgehalten werden.
(5) Sollte es an Kandidaturen von FINT*-Personen mangeln, kann auf Wunsch einer FINT*- Person ein FINT*-Forum einberufen werden. Dies dient als geschützter Raum, ohne cis- männliche Personen, in dem sich FINT*-Personen gegenseitig empowern, sowie Fragen zu möglichen Ämtern und Kandidaturen stellen können.
§12 Satzungsänderungen
(1) Die Satzung kann von der Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen, geändert oder aufgehoben werden, wenn dies mindestens drei Tage vor der Sitzung beantragt wurde.
§13 Schlussbestimmungen
Durch das Akronym FINT* sind Frauen, Inter*- und Trans*personen jeden Genders und Menschen, die sich als nicht-binär identifizieren, bezeichnet. Die Selbstidentifikation ist dabei ausschlaggebend.
Beschlossen am 13.06.2023 in Berlin. Zuletzt geändert am 04.11.2024 in Berlin.