Enthinderungsreferat im AStA

| 25. Jun 2025 Minuten Lesezeit

CampusGrün hat eine Erweiterung des AStA in der konstituierenden Sitzung des 43. Studierndenparlaments erkämpft. Neben dem Referat für Wohnen und Freiräume haben wir die Einführung eines autonomen Enthinderungsreferats erstritten. Anbei findet ihr unsere Rede:

Liebes StuPa,

ich stehe heute hier, um für die Einführung eines Enthinderungsreferates im AStA zu plädieren – ein Schritt, der längst überfällig ist.

Für viele Studierende mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder neurodivergenten Hintergründen ist der Studienalltag von vielen (einschränkenden) Hürden geprägt . Ein Nachteilsausgleich – eigentlich ein grundlegendes Recht – ist in der Praxis oft schwer zu bekommen. Die Antragsverfahren sind kompliziert, die Anforderungen hoch, und die Unsicherheit, ob und wie ein Antrag bewilligt wird, ist allgegenwärtig. Viele Betroffene verzichten aus Frust oder Angst ganz darauf, diese Unterstützung zu beantragen. Das darf nicht sein!

Insbesondere neurodivergente Studierende finden an unserer Universität kaum passende Räume oder Angebote. Es fehlen Rückzugsorte, ruhige Arbeitsplätze, sensorisch angepasste Lernumgebungen und mehr. Die existierenden Angebote sind oft gar nicht erst bekannt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf!

Eine barrierearme Uni ist kein Sonderwunsch, sondern ein grundlegendes Menschenrecht. Sie ermöglicht Teilhabe, Selbstbestimmung und Chancengleichheit. Eigentlich - denn unsere Uni ist nicht barrierearm genug. Sogar Studierende mit Nachteilsausgleich müssen sich ständig rechtfertigen, z.B. wenn es um mehr erlaubte Fehltage geht. Es ist schwer, auch wenn notwendig, Zugriff auf hybride Angebote zu bekommen, auch wenn wir gesehen haben, dass das während Corona technisch möglich war. Zwar versteht sich die FU als eine Präsenzuniversität, aber wir sollten uns fragen, wen wir damit exkludieren, wenn wir hybride Angebote als möglichen Nachteilsausgleich nicht beispielsweise in Erwägung ziehen. Außerdem muss es mehr Möglichkeiten für verschiedene Prüfungsformen geben. Enthinderung betrifft nicht nur Studierende mit offensichtlichen körperlichen Einschränkungen, sondern auch jene mit unsichtbaren Behinderungen oder psychischen Erkrankungen.

Ein Enthinderungsreferat im AStA kann Sprachrohr und Impulsgeber sein. Es kann betroffene Studis connecten, informieren, entstigmatisieren, auf Missstände aufmerksam machen, Druck gegenüber dem Unipräsidium ausüben und konkrete Verbesserungen anstoßen – von der barrierefreien Infrastruktur bis hin zu inklusiven Veranstaltungen und Prüfungsformaten.

Wir als Studierendenvertretung haben die Verantwortung, für alle Studierenden einzustehen. Vielfalt ist unsere Stärke – und Barrierefreiheit ist die Voraussetzung, damit alle ihr Potenzial entfalten können. Die Einführung eines Enthinderungsreferates ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.

Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Universität ein Ort wird, an dem niemand durch Barrieren ausgegrenzt wird. Lasst uns heute ein starkes Zeichen für Inklusion und Teilhabe setzen!

Vielen Dank.