Das Studierendenparlament der Freien Universität Berlin hat aufgrund von § 19 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.09.2021 (GVBl. 2011, S. 378) am 25. Juni 2025 folgende Achte Satzung zur Änderung der Satzung der Studierendenschaft der Freien Universität Berlin vom 15. Juni 1983 (Amtsblatt für Berlin, S. 955), zuletzt geändert durch die Siebente Satzung zur Änderung der Satzung der Studierendenschaft der Freien Universität Berlin vom 14. Juli 2022 (FU-Mitteilungen 40/2022, S. 978), erlassen:
Artikel I
§9 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) besteht aus der oder dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden sowie aus mindestens acht und höchstens 15 weiteren Referaten.
Artikel II
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Universität Berlin) in Kraft.