Aufteilung der AStA-Referate

CampusGrün FU Berlin | 25. Jun 2025 Minuten Lesezeit
✅ Antrag angenommen

Das Studierendenparlament möge beschließen:

Der Allgemeine Studierendenausschuss besteht künftig, bis das Studierendenparlament etwas anderes beschließt, aus den folgenden Referaten:

6 Kernreferate nach §9 Abs. 3 Satzung der Studierendenschaft:

  1. Hochschulreferat,
  2. Sozialreferat,
  3. Öffentlichkeitsreferat,
  4. Referat für Finanzen und Organisation,
  5. Kulturreferat,
  6. Fachschaftsreferat.

5 autonome Referate, die auf den autonomen Vollversammlungen der jeweiligen Statusgruppen aus der Mitte der jeweiligen Statusgruppe gewählt werden. Die autonomen Vollversammlungen werden aus je einer der Statusgruppen der marginalisierten Studierenden gebildet, zum Beispiel aus den Statusgruppen: Von Seximus betroffene, queere oder questioning-Studierende, ANTI*-Studis, BIPoC-Studis und Studis mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen…

4 weitere Referate:

  1. Antirepression und Datenschutz,
  2. Internationalismus und Antifaschismus,
  3. Klimagerechtigkeit und Ökologie,
  4. Wohnen und Freiräume