Satzung ernst nehmen: Geschäftsordnung für den AStA

CampusGrün FU Berlin | 9. Jan 2025 Minuten Lesezeit
✅ Antrag angenommen

Das Studierendenparlament beschließt

§ 10 der Satzung der Studierendenschaft ist innerhalb von acht Wochen nach der Wahl des Allgemeinen Studierendenausschusses umzusetzen.

Für die laufende Legislaturperiode gilt abweichend eine Frist von acht Wochen ab sofort.

Begründung

Erfolgt mündlich.