Das Studierendenparlament beschließt
§ 10 der Satzung der Studierendenschaft ist innerhalb von acht Wochen nach der Wahl des Allgemeinen Studierendenausschusses umzusetzen.
Für die laufende Legislaturperiode gilt abweichend eine Frist von acht Wochen ab sofort.
Begründung
Erfolgt mündlich.