Streichung der Verwaltungsgebühren für armutsbetroffene Studierende

| 3. Jun 2024 Minuten Lesezeit
✅ Antrag angenommen

Das Studierendenparlament möge beschließen

Das Studierendenparlament fordert die Verwaltung der Freien Universität Berlin dazu auf, eine Rückerstattung der Verwaltungsgebühren von derzeit 50€ pro Semester an armutsbetroffene Studierende auf Antrag zu ermöglichen. Als arm gilt dabei, wer weniger als 60% des Medianeinkommens zur Verfügung hat.

Das Studierendenparlament weist den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) an, die Studierenden innerhalb einer Woche nach Beschluss dieses Antrags über diese Forderung zu informieren. Dies soll in Form eines Artikels in der Rubrik „Aktuelles“ auf der Website des AStA sowie eines Beitrags auf dem Instagram-Seite des AStA erfolgen.

Das Studierendenparlament weist den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) an, diese Forderung dem Präsidium der Freien Universität innerhalb einer Woche nach Beschluss dieses Antrags schriftlich, sowie bei dem nächsten Treffen mit Mitgliedern des Präsidiums persönlich mitzuteilen und sie in allen dafür relevanten Gremien der Universität, sowie in der Öffentlichkeit zu vertreten.

Finanzierung

Die FU Berlin ist die finanziell am besten ausgestattete Universität Berlins. Wir können es uns leisten, Bildungsgerechtigkeit zu ermöglichen.

Begründung

Rund 38% der Studierenden sind armutsbetroffen. Von denjenigen, die nicht bei ihren Eltern lebten, galt 2021 mehr als die Hälfte als finanziell überbelastet.1 Das bedeutet, dass sich diese Personen das Leben in einer Metropole wie Berlin eigentlich nicht leisten können. Pro Semester 50€ für die Verwaltungsgebühren aufbringen zu müssen bewirkt bei steigenden Lebenshaltungskosten, dass das Studium zunehmend zum Luxusgut wird, welches sich nur noch Menschen mit besser betuchten Eltern leisten können. Diese Entwicklung darf so nicht hingenommen werden.

Die Freie Universität Berlin bekennt sich in ihrem Motto und Siegel zu den Werten „Wahrheit, Gerechtigkeit und Freiheit“. Ein Studium, das sich armutsbetroffene Studierende nicht leisten können, ist weder gerecht noch frei. Auch ist der Wahrheit wohl kaum gedient, wenn eine so große Bevölkerungsgruppe aufgrund finanzieller Hürden von der wissenschaftlichen Arbeit ausgeschlossen wird. Durch eine Rückerstattung der Verwaltungsgebühren an armutsbetroffene Studierende kann die Freie Universität ihren Teil dazu beitragen, dass Bildungsgerechtigkeit mehr wird als nur eine leere Floskel.

Alternativ kann sich die Universitätsleitung für eine wirksame und unmittelbare Erhöhung der BAföG-Sätze sowie eine gemeinnützige Wohnungsbauoffensive beim Studierendenwerk sowie dem Land Berlin einsetzen und erwirken. Denn ohne politischen Druck bleibt der BAföG-Satz auch in diesem Jahr verfassungswidrig niedrig2; bei den Wohnheimen des Studierendenwerks gehören Wartezeiten von mehr als 18 Monaten zur Normalität und eine Wohnung auf dem leider nur für Reiche freien Markt ist für armutsbetroffene Studierende bei durchschnittlichen Kosten von 650€3 für ein WG-Zimmer schlicht nicht bezahlbar. Beim BAföG, dessen Höchstsatz 111€ unter dem Existenzminimum liegt, werden 360€ für die Wohnkosten veranschlagt. Wohnt man allerdings in einem durchschnittlichen WG-Zimmer, bleiben für das eigentliche (Über-)Leben nur noch 162€. Das reicht hinten und vorne nicht. Davon pro Semester mit Biegen und Brechen 50€ zusammenkratzen zu müssen, ist nahezu unmöglich.

Solange diese Situation besteht, muss die Freie Universität Berlin armutsbetroffenen Studierenden die Verwaltungsgebühren zurückerstatten, dies gebietet ihr eigenes Bekenntnis zu „Wahrheit, Gerechtigkeit und Freiheit“.