Das Studierendenparlament möge beschließen
Die Sitzungsleitung des Studierendenparlaments (StuPa) wird aufgefordert, die Termine der Sitzungen des StuPas den Mitgliedern mindestens sechs Wochen im Voraus bekanntzugeben. Diese Regelung gilt ab der dritten Sitzung des StuPas in der 42.Wahlperiode. Für die zweite Sitzung gilt abweichend eine Frist von drei Wochen.
Außerdem wird die Sitzungsleitung aufgefordert, in der 42. Wahlperiode mindestens 6 Sitzungen des StuPas einzuberufen. Vorgeschlagen wird, jeweils eine Sitzung pro Monat der Vorlesungszeit einzuberufen.
Begründung
Um einer weitergehenden Reform der StuPaGO nicht im Weg zu stehen, stellen wir einen einfachen Antrag und keinen Änderungsantrag an die Geschäftsordnung. Allerdings halten wir die beiden Punkte für sowohl vereinbar mit der aktuellen GO (weshalb wir sie ohne GO-Änderung beschließen können) und außerdem für relevant für die Arbeitsfähigkeit des StuPas.
Zur früheren Frist: Die bestehende Frist von einer Woche ist sehr kurz und sorgt häufig mit dafür, dass bei weitem nicht alle der 60 Parlamentarier*innen anwesend sein können. Damit auch beispielsweise Mitgliedern mit Kindern oder Mitgliedern, die neben ihrem Studium arbeiten, eine Teilnahme ermöglicht werden kann, brauchen sie in der Regel länger als 7 Tage. Damit bei der nächsten Sitzung des StuPas trotzdem keine Probleme entstehen, wird diese als Übergangszeit angesehen und die Regelung gilt vollständig erst ab der dritten Sitzung.
Zu den häufigeren Sitzungen: Wie an allen anderen Universitäten Berlins und auch an der FU vor 2020 halten wir es für sinnvoll, wenn das StuPa sich zu mindestens 6 Sitzungen trifft. So kann eine bessere Reaktion der Studierendenschaft auf aktuelle Ereignisse erreicht werden und auch die Zusammenarbeit zwischen StuPa und AStA verbessert werden.