Unbürokratischer Semesterticketzuschus

| 13. Feb 2024 Minuten Lesezeit
❌ Antrag nicht angenommen

Das Studierendenparlament möge beschließen

Der AStA wird dazu aufgefordert, den Antrag auf Zuschuss zum Semesterticket zu digitalisieren, diesen barrierefrei zu gestalten und eine weitgehend automatisierte Auswertung zu ermöglichen. Dieser soll als Webformular auf der Internetseite des Semesterticketbüros bereitgestellt werden. Die derzeit analoge, nicht barrierefreie Form kann als Ergänzung für Studierende ohne Zugang zum Internet beibehalten werden.

Begründung

Die derzeitige Form der Antragsstellung ist weder barrierefrei noch ressourcensparend. Sie ist unnötig kompliziert und schafft durch eine lange Bearbeitungszeit vermeidbare finanzielle Härten für sozial benachteiligte Studierende. Momentan müssen Antragsstellende ein Formular von der Internetseite des AStAs herunterladen, dieses ausdrucken, händisch ausfüllen und unterschreiben, und anschließend circa 20-40 Seiten Nachweise in ausgedruckter Form beilegen. Um den Antrag an die zuständige Stelle zu übermitteln, kann dieser entweder postalisch in analoger Form an das Semesterticketbüro verschickt, oder eingescannt und als Pixelgrafik per Email gesendet werden. Beides entspricht nicht dem aktuellen Stand der Technik und ist eine Zumutung für alle Beteiligten. Des Weiteren ist aus aus dem aktuellen analogen Formular nicht intuitiv ersichtlich, ob das eigene Einkommen als gering im Sinne der Sozialfondssatzung zu bezeichnen ist. Studierende müssen momentan manuell berechnen, ob ihr „durchschnittliches Einkommen nach § 2c der Sozialfondssatzung […] weniger als 80 % des monatlichen Bedarf[s] im Sinne des § 2b der Sozialfondssatzung“ beträgt. In dieser wird wiederum auf einen anderen Rechtstext verwiesen. Dieses verklausulierte Beamt*innendeutsch schafft unnötige Hürden und kann dazu führen, dass antragsberechtigten Personen möglicherweise gar nicht klar ist, dass sie einen Zuschuss beantragen könnten.

Umsetzung

Der Antrag auf Zuschuss zum Semesterticket soll als Webformular auf der Internetseite des Semesterticketbüros zur Verfügung gestellt werden. Dort sollen auch die Nachweise in digitaler Form hochgeladen werden können. Das Formular soll anhand der gemachten Angaben insbesondere bei der Berechnung, ob das zur Verfügung stehende Einkommen als gering im Sinne der Sozialfondssatzung zu bezeichnen ist, assistieren. Statt komplizierter Verweise auf diverse Rechtstexte soll das Formular in erster Linie klare und aktuell gehaltene Zahlen zu Einkommensgrenzen benennen. Die Auswertung des Antrags soll weitgehend automatisiert erfolgen und Sachbearbeiter*innen im Semesterticketbüro somit entlastet werden. Diese müssten in Zukunft nur noch die gemachten Angaben überprüfen – das Rechnen, ob und wie viel Zuschuss gezahlt werden soll, macht der Computer anhand der in der in § 3 Sozialfondssatzung definierten Regeln. Ein fehleranfälliges Übertragen der analogen Angaben vom Papier in den Computer entfällt, die Erstellung des Bescheides wird erleichtert. Als Identitätsnachweis soll ein geeignetes Mittel in digitaler Form gewählt werden. Beispielsweise könnte die Identität mit dem Hochschulaccount über das Single-Sign-On-Verfahren des Hochschulrechenzentrums nachgewiesen werden. Nach einer Kontrollansicht kann die Richtigkeit der gemachten Angaben mit einer Checkbox bestätigt werden. Der AStA soll einen entsprechenden Vorschlag für die Änderung von § 5 der derzeit gültigen Sozialfondssatzung erarbeiten.